Kostenübernahme

Für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): 

Ambulante Psychotherapie ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Diese muss jedoch zunächst bewilligt werden. Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich Versicherte aller Gesetzlichen Krankenversicherungen behandeln. Sollten wir gemeinsam nach mindestens einer psychotherapeutischen Sprechstunde und zwei bis vier probatorischen Sitzungen (Probatorik) feststellen, dass eine Indikation für eine ambulante Psychotherapie vorliegt, kann diese als Kurzzeit (2 x 12 Sitzungen) - oder Langzeittherapie (insgesamt bis zu 80 Sitzungen) bei Ihrer Krankenversicherung beantragt werden. Die Beantragung erfolgt in der Regel durch mich als Ihre Behandlerin. Wenn eine Bewilligung erfolgt, werden die gesamten Kosten der Behandlung von Ihrer Krankenversicherung übernommen.
Bitte bringen Sie einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte zu Ihrem Termin in der Praxis mit.

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

Als Privatversicherte*r ist die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie von Ihrem Vertrag mit Ihrer Versicherung abhängig, es kann größere Unterschiede geben, ob Psychotherapie überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang übernommen wird. Bitte informieren Sie sich im Voraus bei Ihrer Privaten Krankenversicherung, wie viele Sitzungen ambulante Psychotherapie von Ihrer Versicherung erstattet werden und ob eine formelle Beantragung nötig ist. Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, können Sie im Voraus bei Ihrer Beihilfestelle Formulare für die Beantragung der Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie erhalten. Diese bringen Sie gerne zu Ihrem ersten Termin in der Praxis mit. Ich fülle die entsprechenden Formulare gerne für Sie aus. Die Kosten für die ambulante Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Für Selbstzahler:

Es ist natürlich auch möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Falle schließen wir als Vertragspartner einen individuellen Behandlungsvertrag. Die Kosten für die ambulante Psychotherapie richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).